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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Annerose Göcht
SACHSEN
DieWertermittlungvonImmobilienistdieErmittlungvonMarktwert,VerkehrswertoderZeitwertdurchein geeignetes Schätzverfahren an einem Bewertungsstichtag.DievorgeschriebenenVerfahrensinddasVergleichswertverfahren,dasSachwertverfahrenunddas Ertragswertverfahren.WertermittlungsrichtlinienbietendieGrundlagefürdieErmittlungvonGrundstückswerten,mitdenen Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte festlegen.AusermitteltenVerkehrswertoderMarktwertleitenKreditinstitutedenbankinternenBeleihungswertab, derbeiderBewertungvonImmobilienimRahmenderImmobilienfinanzierungeineentscheidendeRolle spielt.Gerichte greifen u. a. bei Erbstreit ebenfalls oft auf Gutachten der Wertermittler zurück.
Wertermittlung nach Sach-, Ertrags- oder VergleichswertBeimKaufoderVerkauf,imZugeeinerErbaus-einandersetzungoderderBeleihungeinesGrundstücks bzw. einer Immobilie, stellt sich die Frage nach dem Wert.JenachBedarferstellenwirIhneneinentsprechendes Wertgutachten.DiesesGutachtenenthältallewichtigenAussagenzur LageunddemZustanddesGrundstücksoderder Immobilie.Gegebenenfalls fertigen wir ein Aufmaß.Der Preis des Gutachtens richtet sich nach dem Aufwandund kann vereinbart werden.
Vermessungsbüro Göcht
Wertermittlung
Wertermittlung nach Sachwert, Ertrags- oder VergleichswertBeim Kauf oder Verkauf, im Zuge einer Erbaus-einandersetzung oder der Beleihung eines Grund-stücks bzw. einer Immobilie, stellt sich die Frage nach dem Wert.Je nach Bedarf erstellen wir Ihnen ein dem ent-sprechendes Wertgutachten.Dieses Gutachten enthält alle wichtigen Aussagen zur Lage und dem Zustand des Grundstücks oder der Immobilie.Gegebenenfalls fertigen wir ein Aufmaß.Der Preis des Gutachtens richtet sich nach dem Aufwand und kann vereinbart werden.
Die Wertermittlung von Immobilien ist die Ermitt-lung von Marktwert, Verkehrswert oder Zeitwert durch ein geeignetes Schätzverfahren an einem Bewertungsstichtag.Vorgeschriebenen Verfahren sind das Vergleichs-wertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.Wertermittlungsrichtlinien bieten die Grundlage für die Ermittlung von Grundstückswerten, mit denen Gutachterausschüsse Ihre Bodenrichtwerte festlegen.Aus ermittelten Verkehrswert oder Marktwert leiten Kreditinstitute den bankinternen Beleihungs-wert ab, der bei der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienfinanzierung eine entschei-dende Rolle spielt.Gerichte greifen u. a. bei Erbstreit ebenfalls oft auf Gutachten der Wertermittler zurück.